BAFA För­de­rung für Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen für eCom­mer­ce KMUs

Die “För­de­rung von Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen für KMU” för­dert Bera­tun­gen klei­ner und mitt­le­rer Unternehmen

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le hat mit dem Pro­gramm “För­de­rung von Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen für KMU” ein inter­es­san­tes För­der­pro­gramm auf­ge­legt. Ziel ist, die Erfolgs­aus­sich­ten, Leis­tungs- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit sowie Beschäf­ti­gungs- und Anpas­sungs­fä­hig­keit von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men zu stärken.

Um dies zu errei­chen können sich Unter­neh­men von qua­li­fi­zier­ten Bera­te­rin­nen und Bera­tern zu allen wirt­schaft­li­chen, finan­zi­el­len, per­so­nel­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Fragen der Unter­neh­mens­füh­rung bera­ten lassen. Die ent­ste­hen­den Kosten für Bera­tun­gen von bis zu 3.500 € werden durch einen nicht rück­zahl­ba­ren Zuschuss von bis zu 80 % durch das För­der­pro­gramm redu­ziert (mehr Details unten auf der Seite).

Das Team von SCHWUNG­VOLL unter­stützt bei der Antrag­stel­lung und berät qua­li­fi­zier­te eCom­mer­ce-Unter­neh­men im Rahmen der “För­de­rung von Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen für KMU”, zum Bei­spiel bei der Opti­mie­rung der Online­shops oder bei der Auf­stel­lung einer sys­te­ma­ti­schen Marketingstrategie.

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Vor­tei­le der Förderung

  • Pro­fes­sio­nel­le Bera­tung zur Unter­neh­mens­füh­rung durch SCHWUNGVOLL
  • Bis zu 80 Pro­zent der Bera­tungs­kos­ten (max. 2.800 € bei einer Bemes­sungs­grund­la­ge von €3.500) werden übernommen
  • Wir unter­stüt­zen bei der Antragsstellung

Wie können Sie von der För­de­rung profitieren?

  • Effi­zi­en­te Kun­den­bin­dung und ‑gewin­nung
  • Ver­bes­ser­te Konkurrenzfähigkeit
  • Opti­mier­te Marketingstrategie
  • Erhö­hung Ihres Umsat­zes und Gewinns

Wer ist antragsberechtigt?

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men, die

  • recht­lich selb­stän­dig und im Bereich der gewerb­li­chen Wirt­schaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unter­neh­mens­sitz und Geschäfts­be­trieb in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land haben sowie
  • die Defi­ni­ti­on für KMU gemäß Emp­feh­lung der Kom­mis­si­on vom 6. Mai 2003 betref­fend die Defi­ni­ti­on der Kleinst­un­ter­neh­men sowie der KMU (2003/361/EG) erfül­len. Dies sind KMU, die im letz­ten Geschäfts­jahr vor Antrag­stel­lung weni­ger als 250 Mit­ar­bei­te­rin­nen oder Mit­ar­bei­ter beschäf­tig­ten und ent­we­der einen Jah­res­um­satz von nicht mehr als 50 Mil­lio­nen Euro oder eine Jah­res­bi­lanz­sum­me von nicht mehr als 43 Mil­lio­nen Euro erziel­ten. Bei neu gegrün­de­ten Unter­neh­men, welche noch keinen Jah­res­ab­schluss erstellt haben, sind die Anga­ben nach Treu und
    Glau­ben zu schät­zen. Das Unter­neh­men darf die Vor­aus­set­zun­gen für Mit­ar­bei­ter­zahl und Jah­res­um­satz oder Bilanz­sum­me zusam­men mit einem Part­ner­un­ter­neh­men oder ver­bun­de­nen Unter­neh­men nicht überschreiten.

Was wird von der För­de­rung finanziert?

Geför­dert werden kon­zep­tio­nell und indi­vi­du­ell durch­ge­führ­te Bera­tun­gen zu allen wirt­schaft­li­chen, finan­zi­el­len, per­so­nel­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Fragen der Unter­neh­mens­füh­rung. Geför­dert wird die “Hilfe zur Selbst­hil­fe”, zum Bei­spiel unsere Stra­te­gie­be­glei­tung oder fir­men­in­ter­ne Semi­na­re.

Das För­der­pro­gramm unter­stützt über Bera­tun­gen zu zen­tra­len Her­aus­for­de­run­gen, wie beispielsweise

  • Fach­kräf­te­si­che­rung und ‑bin­dung,
  • Kos­ten­ein­spa­run­gen oder Anpas­sung des Geschäftsmodells,
  • gleich­zei­tig die bereichs­über­grei­fen­den Grund­sät­ze zur Gleich­stel­lung der Geschlech­ter, Chan­cen­gleich­heit, Nicht­dis­kri­mi­nie­rung und zur öko­lo­gi­schen Nachhaltigkeit.

Die offi­zi­el­len För­der­richt­li­nie finden Sie hier – För­de­rung von Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen für KMU (Stand: 14. Dezem­ber 2022) – im Reiter “Rechts­grund­la­gen”.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschus­ses rich­tet sich nach den för­der­fä­hi­gen Bera­tungs­kos­ten sowie dem Stand­ort der bera­te­nen Betriebsstätte.

För­der­fä­hi­ge Beratungskosten:

  • Hono­rar des Beratungsunternehmens
  • even­tu­ell ange­fal­le­ne Rei­se­kos­ten des Beratungsunternehmens

Nicht för­der­fä­hi­ge Beratungskosten:

  • Umsatz­steu­er
  • Zer­ti­fi­zie­rungs­kos­ten

(Quelle)

Somit werden Bera­tungs­kos­ten bis zu einem maxi­ma­len Wert von 3.500 € geför­dert. Dar­über­hin­aus­ge­hen­de Kosten sind zwar nicht för­der­schäd­lich, müssen jedoch aus eige­nen Mit­teln des Antrag­stel­len­den gezahlt werden. Liegen die Bera­tungs­kos­ten unter dem zuläs­si­gen Höchst­wert, werden sie antei­lig mit dem ent­spre­chen­den För­der­satz bezu­schusst. Der dann ver­blei­ben­de Rest­be­trag zum För­der­höchst­satz pro Bera­tung ver­fällt und kann somit nicht auf wei­te­re Bera­tun­gen ange­rech­net werden.

Wie oft kann die För­de­rung in Anspruch genom­men werden?

Jedes Unter­neh­men kann 5 Bera­tun­gen bis zum 31.12.2026 för­dern lassen, dabei maxi­mal 2 Bera­tun­gen pro Jahr.

Wie funk­tio­niert die Antragsstellung?

Wir unter­stüt­zen Sie gerne bei der Antrags­stel­lung. Die Schrit­te sehen fol­gen­der­ma­ßen aus und bedeu­ten etwa 20–30 Minu­ten Auf­wand für Sie:

  1. Auf dem Online-Portal zur Antrags­stel­lung trägen Sie erst Ihre Daten ein, um einen Zugang zum Portal zu erhalten. 
    1. Unter­neh­men: Tragen Sie hier Ihre Unter­neh­mens­da­ten ein.
    2. Geschäfts­füh­rer / Inha­ber: Tragen Sie hier Ihre Daten ein.
    3. Anga­ben zum Stand­ort / Betriebs­stät­te der Maß­nah­me, falls abweichend.
    4. Leit­stel­le: Wir emp­feh­len die För­de­rungs­ge­sell­schaft des BDS-DGV mbH. Sie bear­bei­ten nicht nur die Zuschuss­an­trä­ge für die För­de­rung von Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen, son­dern unter­stüt­zen Bera­ter und Antrag­stel­ler bei allen Fragen und Pro­ble­men. Zudem bietet diese Leit­stel­le sehr kurze Bear­bei­tungs­zei­ten (max. 2 Tage beim Erst­an­trag und max. 7 Tage beim Verwendungsnachweis).
    5. Anga­ben zum Bera­tungs­un­ter­neh­men: Unsere BAFA-ID ist “bekannt”: 192034 (Das Unter­neh­men sollte mit Ein­ga­be der Nummer auto­ma­tisch ein­ge­tra­gen werden. Falls nicht: bitte “Schwung­voll” ein­ge­ben). Dann eingeben: 
      1. Durch­füh­ren­de Bera­te­rin / durch­füh­ren­der Bera­ter Vor­na­me: Franz
      2. Durch­füh­ren­de Bera­te­rin / durch­füh­ren­der Bera­ter Nach­na­me: Sauerstein
    6. Wirt­schafts­zweig­klas­si­fi­ka­ti­on: Bitte lade auf der Seite unter diesem Link das PDF “Klas­si­fi­ka­ti­on der Wirt­schafts­zwei­ge, Aus­ga­be 2008” her­un­ter und gebe die zu Ihrem Unter­neh­men pas­sen­de Klas­si­fi­zie­rung ein.
    7. Daten­schutz­recht­li­che Beleh­rung + Per­sön­li­che Erklä­run­gen lesen und Häk­chen setzen.
    8. Weiter” kli­cken. Danach werden Sie weiter durch den Antrag geführt; bitte kurz Bescheid geben, falls Sie irgend­wo hängen blei­ben – wir helfen gerne weiter!
  2. Die ein­ge­schal­te­te Leit­stel­le sowie das BAFA prüfen vorab die for­ma­len För­der­vor­aus­set­zun­gen sowie das Vor­lie­gen der not­wen­di­gen Bera­ter­ei­gen­schaft im Sinne der Richt­li­nie Ihres gewähl­ten Bera­ters und infor­miert das Unter­neh­men über das Ergeb­nis, die Bedin­gun­gen für die För­de­rung, sowie die Vor­la­ge­fris­ten für den Verwendungsnachweis.
  3. Erst nach Erhalt dieser unver­bind­li­chen Infor­ma­ti­ons­schrei­bens (“Inaus­sichts­tel­lung der För­de­rung”) können wir mit der Bera­tung begin­nen; ansons­ten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rück­wir­ken­de För­de­rung ist aus­ge­schlos­sen. Als Beginn der Bera­tung zählt auch der Abschluss eines Ver­tra­ges über die zu erbrin­gen­de Maßnahme.

Hin­weis: Sollte Ihr Unter­neh­men zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Grün­dungs­da­tum), müssen Sie ein Infor­ma­ti­ons­ge­spräch mit einem regio­na­len Ansprech­part­ner führen. Das Gespräch können Sie frü­hes­tens drei Monate vor Antrag­stel­lung führen, spä­tes­tens jedoch vor Ein­rei­chung Ihres Ver­wen­dungs­nach­wei­ses. Die Kon­takt­da­ten der regio­na­len Ansprech­part­ner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.

Wie funk­tio­niert die Ein­rei­chung des Verwendungsnachweises?

  1. Spä­tes­tens sechs Monate nach Erhalt des Infor­ma­ti­ons­schrei­bens müssen der Leit­stel­le fol­gen­de Unter­la­gen im elek­tro­ni­schen Ver­fah­ren voll­stän­dig vor­ge­legt werden (das erle­di­gen wir dann gemein­sam):
    1. Aus­ge­füll­tes und vom Antrag­stel­len­den eigen­hän­dig unter­schrie­be­nes Ver­wen­dungs­nach­weis­for­mu­lar
    2. Vom Antrag­stel­len­den aus­ge­füll­tes und unter­schrie­be­nes For­mu­lar zur EU-KMU und De-mini­mis Erklärung
    3. Vom Antrag­stel­len­den aus­ge­füll­te und unter­schrie­be­ne Erklä­rung zur Kennt­nis­nah­me des Merk­blatts zur Ach­tung der Charta der Grund­rech­te der Euro­päi­schen Union
    4. Vom Antrag­stel­len­den aus­ge­füll­te Moni­to­ring-Fra­ge­bo­gen zur För­de­rung von Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen für KMU
    5. Vom Antrag­stel­len­den aus­ge­füll­te Fra­ge­bo­gen zu den bereichs­über­grei­fen­den Grund­sät­zen des ESF Plus
    6. Vom Bera­ten­den und vom Antrag­stel­len­den unter­schrie­be­ner Bera­tungs­be­richt (ein­schließ­lich Fra­ge­bo­gen zu den bereichs­über­grei­fen­den Grund­sät­zen des ESF) (erstellt SCHWUNG­VOLL)
    7. Rech­nung des Bera­tungs­un­ter­neh­mens (senden wir dir nach Erhalt der unver­bind­li­chen Inaus­sichts­tel­lung der För­de­rung)
    8. Kon­to­aus­zug oder Bank­be­stä­ti­gung des Antrag­stel­len­den zum Nach­weis über die voll­stän­di­ge Zah­lung des Hono­rars. Dies muss ein den För­der­vor­aus­set­zun­gen ent­spre­chen­den Zah­lungs­nach­weis sein: Die Zah­lung kann grund­sätz­lich durch einen bank­üb­li­chen Kon­to­aus­zug nach­ge­wie­sen werden. Auch im Rahmen des Online-Ban­king werden Kon­to­aus­zü­ge von der Bank zur Ver­fü­gung gestellt. 
      1. Aner­kannt werden nur Nach­wei­se, die als Kon­to­aus­zug bezeich­net sind, unab­hän­gig davon, ob sie in Papier­form oder online von der Bank erstellt wurden.
      2. Im Gegen­satz hierzu können sog. Umsatz­auf­stel­lun­gen/-anzei­gen nicht aner­kannt werden. Diese werden vom Kon­to­in­ha­ber erstellt und sind belie­big, je nach Abfra­ge­mo­da­li­tä­ten änder­bar. Alter­na­tiv zum Kon­to­aus­zug kann eine Bank­be­stä­ti­gung hoch­ge­la­den werden. Hier­bei müssen alle Anga­ben, die ein Kon­to­aus­zug doku­men­tiert, von der Bank unter­schrift­lich und mit Stem­pel bestä­tigt werden. Bei Sam­mel­über­wei­sun­gen sind der Kon­to­aus­zug sowie die dazu­ge­hö­ren­de Samm­ler­lis­te vor­zu­le­gen. Anhand der Samm­ler­lis­te muss erkennt­lich sein, dass im Gesamt­be­trag die Bera­tungs­kos­ten ent­hal­ten sind. Hier muss ein ein­deu­ti­ger Bezug nach­voll­zieh­bar her­ge­stellt werden können. Dies erfolgt in der Regel über den Abgleich der End­sum­me des Samm­lers mit dem Betrag auf dem Kon­to­aus­zug. Bei Sam­mel­über­wei­sun­gen dürfen auf der Samm­ler­lis­te die Ein­zel­be­trä­ge und der End­be­trag nicht abgedeckt/geschwärzt werden. Mög­lich ist – abge­se­hen von der Über­wei­sung an den Bera­ter – den Emp­fän­ger und den Ver­wen­dungs­zweck zu schwär­zen. Bitte beach­te bei der Ein­rei­chung des Kon­to­aus­zu­ges, dass Sie ggf. auch die erste Seite des Kon­to­aus­zu­ges hoch­la­den, auf der Sie oder Ihr Unter­neh­men nament­lich auf­ge­führt sind. Es ist dabei mög­lich, die Anga­ben ohne Bezug zur BAFA-För­de­rung zu schwärzen.
    9. Bestä­ti­gungs­schrei­ben des regio­na­len Ansprech­part­ners (nur bei Unter­neh­men bis zu einem Jahr nach Grün­dung zum Zeit­punkt der Antragstellung)
  2. Die Leit­stel­le prüft im Anschluss die vor­ge­leg­ten Unter­la­gen auf Über­ein­stim­mung mit der Rah­men­richt­li­nie vor, führt not­wen­di­ge Sach­ver­halts­auf­klä­run­gen durch und leitet diese mit einem Votum ver­se­hen an die Bewil­li­gungs­be­hör­de zur Ent­schei­dung weiter. Die Bewil­li­gung und Aus­zah­lung des Zuschus­ses erfolgt nach abschlie­ßen­der Prü­fung der Antrags- und Ver­wen­dungs­nach­weis­un­ter­la­gen durch das BAFA.

Sämt­li­che Unter­la­gen müssen voll­stän­dig und frist­ge­recht bei der Leit­stel­le ein­ge­gan­gen sein und zum Zeit­punkt der Ent­schei­dung durch die Bewil­li­gungs­be­hör­de alle Vor­aus­set­zun­gen gemäß der För­der­richt­li­nie erfüllen.

Für die Erstel­lung des gefor­der­ten, vom Bera­ter zu erstel­len­den BAFA Bera­tungs­be­richts, rech­net SCHWUNG­VOLL 800 € netto pau­schal ab. Dieser Betrag wird bei Beauf­tra­gung in Rech­nung gestellt. Aber auch diese Summe ist förderfähig.

Ihren Auf­wand für sämt­li­che Schrit­te in diesem Vor­gang schät­zen wir auf ins­ge­samt 2 bis 3 Stun­den. Dafür erhal­ten Sie einen Zuschuss für eine Unter­neh­mens­be­ra­tung von 1.750 € bis zu €2.800 – lohnt sich also.

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