Die “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat mit dem Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” ein interessantes Förderprogramm aufgelegt. Ziel ist, die Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten für Beratungen von bis zu 3.500 € werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 80 % durch das Förderprogramm reduziert (mehr Details unten auf der Seite).
Das Team von SCHWUNGVOLL unterstützt bei der Antragstellung und berät qualifizierte eCommerce-Unternehmen im Rahmen der “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”, zum Beispiel bei der Optimierung der Onlineshops oder bei der Aufstellung einer systematischen Marketingstrategie.
Den Info-Flyer finden Sie hier.
Vorteile der Förderung
- Professionelle Beratung zur Unternehmensführung durch SCHWUNGVOLL
- Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (max. 2.800 € bei einer Bemessungsgrundlage von €3.500) werden übernommen
- Wir unterstützen bei der Antragstellung und können diese sogar für Sie durchführen, indem Sie uns eine Vollmacht geben.
Wie können Sie von der Förderung profitieren?
- Effiziente Kundenbindung und ‑gewinnung
- Verbesserte Konkurrenzfähigkeit
- Optimierte Marketingstrategie
- Erhöhung Ihres Umsatzes und Gewinns
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
- die Definition für KMU gemäß Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (2003/361/EG) erfüllen. Dies sind KMU, die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten. Bei neu gegründeten Unternehmen, welche noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, sind die Angaben nach Treu und
Glauben zu schätzen. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.
Was wird von der Förderung finanziert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Gefördert wird die “Hilfe zur Selbsthilfe”, zum Beispiel unsere Strategiebegleitung oder firmeninterne Seminare.
Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie beispielsweise
- Fachkräftesicherung und ‑bindung,
- Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells,
- gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Förderfähige Beratungskosten:
- Honorar des Beratungsunternehmens
- eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
Nicht förderfähige Beratungskosten:
- Umsatzsteuer
- Zertifizierungskosten
(Quelle)
Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € gefördert. Darüberhinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.
Wie oft kann die Förderung in Anspruch genommen werden?
Jedes Unternehmen kann 5 Beratungen bis zum 31.12.2026 fördern lassen, dabei maximal 2 Beratungen pro Jahr.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Wichtig: Um die Förderung der BAFA sicherzustellen, muss diese bis Beginn des Projekts beantragt sein. Erst nach Erhalt der Inaussichtstellung der BAFA dürfen wir mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Wir können die Antragstellung sogar voll für Sie übernehmen, wenn Sie diese Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung einer Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und uns zusenden.
Die Schritte zur Antragstellung sehen folgendermaßen aus und bedeuten etwa 15–20 Minuten Aufwand für Sie:
- Auf dem Online-Portal zur Antragstellung trägen Sie erst Ihre Daten ein, um einen Zugang zum Portal zu erhalten.
- Unternehmen: Tragen Sie hier Ihre Unternehmensdaten ein.
- Geschäftsführer / Inhaber: Tragen Sie hier Ihre Daten ein.
- Angaben zum Standort / Betriebsstätte der Maßnahme, falls abweichend.
- Leitstelle: Wir empfehlen die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH. Sie bearbeiten nicht nur die Zuschussanträge für die Förderung von Unternehmensberatungen, sondern unterstützen Berater und Antragsteller bei allen Fragen und Problemen. Zudem bietet diese Leitstelle sehr kurze Bearbeitungszeiten (max. 2 Tage beim Erstantrag und max. 7 Tage beim Verwendungsnachweis).
- Angaben zum Beratungsunternehmen: Unsere BAFA-ID ist “bekannt”: 192034 (Das Unternehmen sollte mit Eingabe der Nummer automatisch eingetragen werden. Falls nicht: bitte “Schwungvoll” eingeben). Dann eingeben:
- Durchführende Beraterin / durchführender Berater Vorname: Franz
- Durchführende Beraterin / durchführender Berater Nachname: Sauerstein
- Wirtschaftszweigklassifikation
: Bitte lade auf der Seite unter diesem Link das PDF “Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008” herunter und gebe die zu Ihrem Unternehmen passende Klassifizierung ein. - Datenschutzrechtliche Belehrung + Persönliche Erklärungen lesen und Häkchen setzen.
- “Weiter” klicken. Danach werden Sie weiter durch den Antrag geführt; bitte kurz Bescheid geben, falls Sie irgendwo hängen bleiben – wir helfen gerne weiter!
- Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen für die Förderung, sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
- Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Informationsschreibens (“Inaussichtstellung der Förderung”) können wir mit der Beratung beginnen; ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Hinweis: Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.
Wie funktioniert die Einreichung des Verwendungsnachweises?
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden. Infos von der BAFA finden Sie auf dieser Seite unter “Verwendungsnachweis” (im Folgenden erklären wir die einzelnen Schritte aber einiges ausführlicher).
Wir unterstützen Sie: Wenn Sie uns die Vollmacht gegeben haben, können wir auch die Einreichung des Verwendungsnachweises für Sie übernehmen.
Tipp zum Start: Sammeln und speichern Sie alle hier gelisteten notwendigen Dokumente ab, bevor Sie sich im System anmelden, um sie hochzuladen; wenn eine zu lange Pause zischen dem Hochladen besteht, kann es haken und der Vorgang muss noch mal wiederholt werden.
- Anmeldung im BAFA-Portal (Achten Sie auf das Datum Ihrer Antragstellung!):
- Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 20.08.2024 (einschließlich 19.08.2024) gestellt haben, melden Sie sich in diesem Online-Portal zum Verwendungsnachweis an mit den Zugangsdaten, die Sie zur Beantragung der Förderung eingestellt haben.
- Wenn Wie Ihren Antrag ab dem 20.08.2024 gestellt haben, melden Sie sich in diesem Online-Portal an, ebenso mit den Zugangsdaten, die Sie zur Beantragung der Förderung eingestellt haben.
- Formular zur EU-KMU und De-minimis Erklärung ausdrucken, unterschreiben, als PDF speichern und hochladen. Wichtig: Setzten Sie bitte das Kreuzchen zur Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben!
- Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrucken, unterschreiben, als PDF speichern und hochladen.
- Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU online beantworten, wird automatisch abgefragt.
- Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF) (erstellt SCHWUNGVOLL)
- Den Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus füllen wir (SCHWUNGVOLL) für Sie aus und hängen ihn an der finalen Version des Beratungsberichts mit an. Bitte prüfen, dass er tatsächlich vorliegt.
- Rechnung des Beratungsunternehmens (senden wir dir nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung)
- Kontoauszug oder Bankbestätigung des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars. Dies muss ein den Fördervoraussetzungen entsprechenden Zahlungsnachweis sein: Die Zahlung kann grundsätzlich durch einen banküblichen Kontoauszug nachgewiesen werden. Auch im Rahmen des Online-Banking werden Kontoauszüge von der Bank zur Verfügung gestellt.
- Anerkannt werden nur Nachweise, die als Kontoauszug bezeichnet sind, unabhängig davon, ob sie in Papierform oder online von der Bank erstellt wurden.
- Im Gegensatz hierzu können sog. Umsatzaufstellungen/-anzeigen nicht anerkannt werden. Diese werden vom Kontoinhaber erstellt und sind beliebig, je nach Abfragemodalitäten änderbar. Alternativ zum Kontoauszug kann eine Bankbestätigung hochgeladen werden. Hierbei müssen alle Angaben, die ein Kontoauszug dokumentiert, von der Bank unterschriftlich und mit Stempel bestätigt werden. Bei Sammelüberweisungen sind der Kontoauszug sowie die dazugehörende Sammlerliste vorzulegen. Anhand der Sammlerliste muss erkenntlich sein, dass im Gesamtbetrag die Beratungskosten enthalten sind. Hier muss ein eindeutiger Bezug nachvollziehbar hergestellt werden können. Dies erfolgt in der Regel über den Abgleich der Endsumme des Sammlers mit dem Betrag auf dem Kontoauszug. Bei Sammelüberweisungen dürfen auf der Sammlerliste die Einzelbeträge und der Endbetrag nicht abgedeckt/geschwärzt werden. Möglich ist – abgesehen von der Überweisung an den Berater – den Empfänger und den Verwendungszweck zu schwärzen. Bitte beachte bei der Einreichung des Kontoauszuges, dass Sie ggf. auch die erste Seite des Kontoauszuges hochladen, auf der Sie oder Ihr Unternehmen namentlich aufgeführt sind. Es ist dabei möglich, die Angaben ohne Bezug zur BAFA-Förderung zu schwärzen.
- Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Wenn Sie diese Dokumente alle hochgeladen und abgeschickt haben, erhalten Sie ein sogenanntes Verwendungsnachweisformular. Drucken Sie dieses aus, unterschreiben es, Firmenstempel drauf, und reichen es wie von der BAFA vorgegeben ein.
Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA.
Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle Voraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie erfüllen.
Für die Erstellung des geforderten, vom Berater zu erstellenden BAFA Beratungsberichts, rechnet SCHWUNGVOLL 800 € netto pauschal ab. Dieser Betrag wird bei Beauftragung in Rechnung gestellt. Aber auch diese Summe ist förderfähig.
Ihren Aufwand für sämtliche Schritte in diesem Vorgang schätzen wir auf insgesamt 2 bis 3 Stunden. Dafür erhalten Sie einen Zuschuss für eine Unternehmensberatung von 1.750 € bis zu €2.800 – lohnt sich also.
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